Standesamt Hage
Herzlich Willkommen beim Standesamt Hage
Generell empfehlen wir Ihnen im Voraus einen Termin zu vereinbaren, um die Wartezeiten für Sie zu reduzieren.
Sie haben im Standesamt Hage nur die Möglichkeit mit Bargeld zu zahlen. Kartenzahlungen sind hier nicht möglich.
Wir helfen Ihnen gern bei folgenden Anliegen:
Urkundenanforderung
Zur Beantragung einer Personenstandsurkunde sind berechtigt:
- die beurkundete Person(-en)
- die Eltern von 1.
- die Kinder von 1.
Weitere Personen müssen ihr berechtigtes oder rechtliches Interesse zuerst nachweisen.
Bei der Beantragung einer Personenstandsurkunde beachten Sie bitte, dass wir Ihnen nur Urkunden aus unseren eigenen Register ausstellen können, welche sich noch in unserem hiesigen Archiv befinden.
Geburtsregister bleiben 110 Jahre vor Ort, Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre.
Sollte diese Zeit bereits überschritten sein, wenden Sie sich bitte direkt an das niedersächsische Landesarchiv in Aurich, Oldersumer Str. 50, 26603 Aurich, Telefon: 04941-176660.
Beim Standesamt in Hage können Sie Personenstandsurkunden auch ganz einfach online beantragen und bezahlen!
Ein Identitätsnachweis ist beizufügen (z.B. Ausweisablichtung und ggfls. Urkunden die das Verwandtschaftsverhältnis nachweisen).
Für weitere oder kompliziertere Urkundenanforderungen beim Standesamt Hage verwenden Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: standesamt@sg-hage.de
Bitte geben Sie bei der Anforderung möglichst viele Daten an, das erleichtert die Suche nach dem Eintrag und verkürzt somit insgesamt die Bearbeitungszeit.
Gebühren
Es fallen Gebühren in Abhängigkeit der Anzahl der gewünschten Urkunden an.
Bei Ahnenforschung kommen ggfls. Gebühren entsprechend des Aufwandes hinzu.
Beurkundung einer Geburt
Sie erwarten Nachwuchs oder Ihr Baby ist bereits geboren? Herzlichen Glückwunsch!
Die Geburt eines Kindes ist ein aufregendes Ereignis für die ganze Familie!
Wenn Sie Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren haben, kümmert sich das Krankenhaus um die Geburtsanzeige beim zuständigen Standesamt.
Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme die Geburtsanzeige aus und folgende Personen sind berechtigt aber auch ggfls. verpflichtet die Geburtsanzeige beim entsprechenden Standesamt innerhalb einer Woche persönlich anzuzeigen: (Reihenfolge beachten)
- der Kindesvater
- sollte der Kindesvater aus irgendeinem Grund verhindert sein, kann jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, anzeigepflichtig sein
- die Mutter, sobald sie zur Anzeige imstande ist
Die anzeigende Person muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Benötigte Unterlagen zur persönlichen und mündlichen Geburtsanzeige
Das Standesamt benötigt die nachfolgend aufgelisteten Urkunden und Dokumente im Original.
- Bei Hausgeburten die Bescheinigung der Hebamme
- Personalausweis oder Reisepass (aller beteiligten Personen)
zusätzlich:
- bei verheirateten Eltern
- Eheurkunde
- ist die Mutter ledig
- Geburtsurkunde der Mutter
- ggfls. Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Vaters
- ist die Mutter geschieden
- Geburtsurkunde der Mutter
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit dem Vermerk, dass die Ehe geschieden ist oder ersatzweise die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
- ggfls. Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Vaters
- ist die Mutter verwitwet
- Geburtsurkunde der Mutter
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist oder ersatzweise die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehemannes
- ggfls. Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Vaters
Bei Änderung der Vor- und Familiennamen ist zusätzlich die Vorlage einer Bescheinigung über die Namensänderung erforderlich.
Vornamen des Kindes:
Vornamen müssen das Geschlecht des Kindes zweifelsfrei erkennen lassen. Ist die Geburt beim Standesamt beurkundet, können nachträgliche Änderungen nicht erfolgen.
Familiennamen des Kindes nach deutschem Recht
Wenn verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes einen Ehenamen führen, bekommt das Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen.
Führen verheiratete Eltern keinen Ehenamen oder wenn sie als unverheiratete Eltern gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben, entscheiden beide gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter erhalten soll.
Wenn die Mutter nicht verheiratet ist und allein das Sorgerecht für Ihr Kind hat, erhält das Kind den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.
Gebühren
Es fallen Gebühren in Abhängigkeit der Anzahl der gewünschten Geburtsurkunden des Kindes an.
Vaterschaftsanerkennung
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, wird der Vater nur dann in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen, wenn er die Vaterschaft anerkannt und die Mutter des Kindes dieser Erklärung zugestimmt hat.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.
In einem Standesamt ist lediglich die Anerkennung der Vaterschaft möglich, jedoch keine Abgabe der Sorgerechtserklärung. Wollen Sie die Vaterschaft anerkennen und gemeinsame Sorge erklären, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt (Amt für Kinder, Jugend und Familie).
Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Benötigte Unterlagen
Das Standesamt benötigt die nachfolgend aufgelisteten Urkunden und Dokumente im Original.
- Personalausweis oder Reisepass (aller beteiligten Personen)
- ggfls. eine erweiterte Meldebescheinigung wenn eine beteiligte Person nicht innerhalb der Samtgemeinde Hage gemeldet ist
- Geburtsurkunde des Kindes oder Mutterpass (bei Anerkennung vor der Geburt des Kindes)
Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist zusätzlich:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit dem Vermerk, dass die Ehe durch Scheidung oder Tod des Mannes aufgelöst wurde oder ersatzweise die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des Ehemannes
Es können ggfls. im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die ggfls. notwendigen Zustimmungserklärungen sind beim Standesamt gebührenfrei.
- Personalausweis oder Reisepass (aller beteiligten Personen)
Anmeldung einer Eheschließung
Sie möchten sich trauen?
Bevor es zur Ihrem großen Tag kommen kann, muss die Eheschließung vorher jedoch im Wohnsitzstandesamt angemeldet werden - auch wenn die Trauung später in einem anderen Standesamt durchgeführt werden soll.
Die Anmeldung zu einer Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Trautermin erfolgen.
Ein öffentlicher Aushang (Aufgebot), für eine bestimmte Zeit, ist heutzutage nicht mehr nötig.
Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung vorlegen müssen ist abhängig von Ihrem Familienstand, Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Wohnsitz.
In der Regel erfolgt die Anmeldung der Eheschließung am gemeinsamen Wohnsitzstandesamt des Brautpaares, sollten Sie aber in zwei unterschiedlichen Gemeinden gemeldet sein, so müssen Sie sich selbst für eins der zwei möglichen Standesämter für die Anmeldung entscheiden.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung einer Eheschließung folgende Unterlagen:
ledige Personen (noch nie verheiratet gewesen):
- Ausweisdokument
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
- erweiterte Meldebescheinigung - falls nicht in der Gemeinde gemeldet
- Geburtsurkunden und ggfls. Vaterschaftsanerkennungen von gemeinsamen Kindern
geschiedene oder verwitwete Personen:
- Ausweisdokument
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
- Beglaubigte Abschrift aus dem letzten Eheregister (erhältlich beim letzten Eheschließungsstandesamt) - Alternativ eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten im Original
- erweiterte Meldebescheinigung - falls nicht in der Gemeinde gemeldet
- Geburtsurkunden und ggfls. Vaterschaftsanerkennungen von gemeinsamen Kinder
Bei Auslandsbeteiligung fragen Sie bitte im Standesamt direkt nach, da dies von Land zu Land unterschiedlich sein kann.
Für Anfragen nutzen Sie bitte die nebenstehenden Kontaktinformationen.
Möchten Sie sich im Standeamt Hage das Ja-Wort geben?
Dann finden Sie hier weitere Informationen zu angebotenen Locations, verfügbaren Terminen, uvm.
Über die Möglichkeiten der Urkundenanforderung und der Anmeldung zur Eheschließung sowie der Trauung selbst können Sie sich gern auf den entsprechenden Unterseiten bereits hier informieren. Natürlich stehen wir Ihnen in diesen, sowie in allen anderen Themen gern unter den nebenstehenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Trauung
Zum Thema Trauung gibt es so viel zu sagen, sodass wir hierfür eine eigene Seite eingerichtet haben.
Namensänderungen
Bestimmte Namensänderungen sind in Ihrem Standesamt vor Ort möglich. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über Ihre Möglichkeiten.
Gebühren
Es fallen Gebühren in Abhängigkeit der Beurkundung an.
Kirchenaustritt
Ein Kirchenaustritt ist nur persönlich erklärbar. Eine Erklärung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
30,- € pro Person
Beurkundung eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Anzeigepflichtige Personen können ein Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragen. Der Bestatter kümmert sich hier i.d.R. auch um die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt.
Sollten Sie keinen Bestatter beauftragen und die Person ist außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung) verstorben, dann sind folgende Personen zur mündlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:
Die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
Sobald der Sterbefall sich in einer Einrichtung ereignet hat, ist die Einrichtung zur Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt verpflichtet.
Gebühren
Es fallen Gebühren in Abhängigkeit der Anzahl der gewünschten Sterbeurkunden an.