Schiedsamt
Die Aufgaben des Schiedsamtes werden in allen Städten und Gemeinden von Schiedsmännern und -frauen wahrgenommen.
Sie werden von der Gemeindevertretung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Das Hauptaugenmerk ihrer Arbeit liegt darin, den sozialen Frieden zwischen zerstrittenen Parteien wieder herzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, gehören Eigenschaften wie Unbestechlichkeit, Verschwiegenheit, Pflichterfüllung sowie Sach- und Menschenkenntnis zu den Voraussetzungen, die eine Schiedsperson erfüllen sollte. Die Schiedspersonen üben keinerlei richterliche Funktion aus, sie fällen also kein Urteil, bei dem es immer einen Gewinner und einen Verlierer gibt, sie schlichten Streitigkeiten im Sinne einer beiderseitigen Einigung.
Schiedsperson
Herr
Erwin Heinks
Tel: 04931-74998
stellv. Schiedsperson
Frau
Anneliese Poppinga- de Vries
SIe können Ihr Anliegen auch schriftlich per E-Mail an rathaus@sg-hage.de senden.