Gleichstellungsbeauftragte
Die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten ist notwendig, um den Interessen von Frauen in ihrem unmittelbaren Lebensbereich Geltung zu verschaffen und dem Auftrag unserer Verfassung, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen, gerecht zu werden. Durch ihre Einbindung in das politisch administrative System, die Ausstattung ihrer Funktion mit Rechten, Kompetenzen, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten bringen sich die die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirkungsvoll in die Gestaltung kommunaler Aufgaben ein und fördern die Gleichberechtigung in den Kommunen.
Eines der zentralen Themen der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Im Nieders. Gleichberechtigungsgesetz (NGG) ist dieses Thema ausdrücklich als Aufgabenfeld benannt, denn gerade die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine wesentliche Voraussetzung für die faktische Gleichstellung der Geschlechter.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die großen selbstständigen Städte, die Städte Hannover und Göttingen und die Region Hannover sind verpflichtet, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Alle anderen Gemeinden mit Ausnahme der Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden müssen eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen, können aber selbst entscheiden, ob diese hauptberuflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich arbeitet.