Mit Ihrem Wahlbenachrichtigungsanschreiben haben Sie die Möglichkeit in Ihrem Wahllokal zu wählen.
Falls Sie am Wahlsonntag verhindert sein sollten, können Sie mit Ihrem Wahlbenachrichtigungsanschreiben und einem Ausweisdokument (Pass oder Ausweis)
- für die Bundestagswahl bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr
im Wahlbüro der Samtgemeinde Hage Briefwahl beantragen.
In besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung) ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, dem 23.02.2025, 15:00 Uhr möglich.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag müssen spätestens bis zum Wahltag, dem 23.02.2025 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Behörde eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können in der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 20.02.2025, abgesandt werden. Briefwählerinnen und -wähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben oder abgeben lassen.
Auch hier tragen die Wahlberechtigten die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter im Wahlbüro unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
- persönlich zu den unten genannten Öffnungszeiten - bitte wenden Sie sich hier an das Meldeamt
- telefonisch unter 04931-189927
- per E-Mail unter wahlen@sg-hage.de