Abgaben und Gebühren
Abfallgebühren
Die Abfallgebühren im Landkreis Aurich setzten sich aus einer Grundgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Abfallgebührensatzung des Landkreises Aurich.
Grundgebühr
- Die von jeder veranlagten Benutzungseinheit eingezogene Grundgebühr beträgt 87,00 Euro.
Leerungsgebühren
- Die einmalige Entleerung des 120l. Bioabfall- und Restabfallbehälters kostet 6,60 Euro.
- Die einmalige Entleerung des 240l. Bioabfall- und Restabfallbehälters kostet 13,20 Euro.
Mindestentleerungen
- Für den 120l. Biobehälter werden pro Benutzungseinheit 4 Mindestentleerungen pro Jahr berechnet.
- Für den 240l. Biobehälter werden pro Benutzungseinheit 2 Mindestentleerungen pro Jahr berechnet.
- Für den 120l. Restabfallbehälter werden pro Benutzungseinheit 2 Mindestentleerungen pro Jahr berechnet.
- Für den 240l. Restabfallbehälter wird pro Benutzungseinheit 1 Mindestentleerung pro Jahr berechnet.
Abwassergebühren
Die Samtgemeinde Hage erhebt für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage Benutzungsgebühren (Abwassergebühren) in Bezug auf Grundstücke, die an die öffentliche Schmutzwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Abwassergebühren setzen sich aus einer Grundgebühr und einer Zusatzgebühr zusammen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Abwasserabgabensatzung der Samtgemeinde Hage.
Grundgebühr
Die jährliche Grundgebühr beträgt 40,20 Euro.
Zusatzgebühr
Die Zusatzgebühr beträgt je cbm Abwasser 2,93 Euro.
Hundesteuer
Nach den Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden Flecken Hage, Berumbur, Hagermarsch, Halbemond und Lütetsburg sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Gemeindegebiet steuerpflichtig. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Hundesteuersatzungen.
Die An- und Abmeldung eines Hundes ist unter folgendem Link online möglich
Hundesteuersätze Flecken Hage
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt im Kalenderjahr:
- für den ersten Hund 50,00 Euro
- für den zweiten Hund 80,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 108,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund i. S. des § 3a 600,00 Euro
Hundesteuersätze Gemeinde Berumbur
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt im Kalenderjahr:
- für den ersten Hund 50,00 Euro
- für den zweiten Hund 80,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 108,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund i. S. des § 3a 600,00 Euro
Hundesteuersätze Gemeinde Hagermarsch
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt im Kalenderjahr:
- für den ersten Hund 40,00 Euro
- für den zweiten Hund 80,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 108,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund i. S. des § 3a 600,00 Euro
Hundesteuersätze Gemeinde Halbemond
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt im Kalenderjahr:
- für den ersten Hund 50,00 Euro
- für den zweiten Hund 80,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 108,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund i. S. des § 3a 600,00 Euro
Hundesteuersätze Gemeinde Lütetsburg
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt im Kalenderjahr:
- für den ersten Hund 50,00 Euro
- für den zweiten Hund 80,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 108,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund i. S. des § 3a 600,00 Euro
Tourismusbeitrag
Die Samtgemeinde Hage erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Förderung des Tourismus und für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung der dem Tourismus dienenden Einrichtungen einen Tourismusbeitrag. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Tourismusbeitragssatzung.
Vergnügungssteuer
Die Mitgliedsgemeinden Flecken Hage, Berumbur, Hagermarsch, Halbemond und Lütetsburg erheben als örtliche Aufwandsteuer eine Vergnügungssteuer. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Vergnügungssteuersatzungen.
Zweitwohnungssteuer
Die Mitgliedgemeinden Flecken Hage, Berumbur, Hagermarsch, Halbemond und Lütetsburg erheben als örtliche Aufwandsteuer eine Zweitwohnungssteuer. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Zweitwohnungssteuersatzungen.