Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
Leistungsbeschreibung
Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.
Verfahrensablauf
Die beabsichtigte Eheschließung ist anzumelden.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Geschäftsfähigkeit
- keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person
- keine Verwandtschaft in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 40,00 €Vorkasse: NeinWenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.Abgabe: 100,00 €Vorkasse: Neinaußerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der EheschließendenWelche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage